Coaching ist sicherlich einer der Trendbegriffe der letzten Jahre. Verstärkt stößt man auf Coaches und Coachingangebote. Jetzt gibt es die ersten Ausbildungen zum Coach und Dachorganisationen, wie die ECA European Coaching Association. Mittlerweile bieten die verschiedensten Coachs ihre Beratungsdienste an und die sind so verschieden, wie es nur sein kann. Ganz explizit, sagen alle Coachs: Coaching ist keine Psychotherapie! Was ist also Coaching, wer macht es und wer braucht es? Ist Coaching ein Sammelbecken für schon bekannte Methoden aus den verschiedensten psychosozialen und wirtschaftsananlytischen Bereichen? Also, alter Wein in neuen Schläuchen oder entstehten in dem Ansatz Coaching wirkliche neue Konzepte? Die Coachs haben zumeist andere Grundberufe, wie Lehrer, Ergotherapeut, Psychologen, Wirtschaftsingenieure etc.. Primär richten sich die Angebote an Jungunternehmer, selbständige Freiberufler und Existenzgründer. Frei nach dem Motto: Mit Coaching alle ihre Ziele erreichen. Coaching ist jedenfalls in der Regel oft kurz. Meistens dauert es nur ein paar Sitzungen, die sind aber nicht ganz preiswert. Es geht aber auch per Mail oder Telefon und dann wird es billiger.
1. Einleitung
Sie sind Manager eines Unternehmens? Oder Sie besetzen eine Führungsposition? Sie haben von Zeit zu Zeit das Gefühl, auf der Stelle zu treten, und spielen mit dem Gedanken, einen Coach zu engagieren? Dann sollten Sie zunächst wissen, was auf Sie zukommt. Das Wort Coach stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt Trainer. Im Grunde handelt es sich beim Coaching aber nicht um ein Training. Der Trainingscharakter kommt nur dann hervor, wenn z. B. einzelne Verhaltensweisen analysiert werden. Coaching ist vielmehr eine Anleitung zur Selbsthilfe. Der Gecoachte der so genannte Coaching-Partner soll nach und nach in die Lage versetzt werden, sich selbst zu helfen und zu motivieren, sodass der Coach am Ende der gemeinsam verbrachten Zeit überflüssig wird. Ein Coach berät Sie, gibt Ihnen wichtige Hinweise, stärkt Ihr Selbstvertrauen und hilft Ihnen dabei, sich Ihrer Stärken und Ihrer Schwächen bewusster zu werden. Mit anderen Worten: Ein Coach unterstützt Sie dabei, vorhandenen Potenzial zu nutzen und aus Erlebnissen, seien es positive oder negative, eine Bilanz zu ziehen, die Ihnen bei Ihrer beruflichen Karriere nützlich ist. Coaching dient nicht nur der Persönlichkeitsentwicklung, sondern auch dem Wohlbefinden. In der Regel wird nur eine einzelne Person gecoacht. Dabei werden nicht nur berufliche Gesichtspunkte erläutert, sondern auch private, da eine strikte Trennung von Berufs- und Privatleben nur selten möglich ist. Der Coach agiert bei der Problemaufbereitung als neutrale Person und hilft Ihnen dabei, da Licht zu sehen, wo Sie vielleicht noch im Dunkeln tappen. Aber welche Qualifikationen muss ein guter Coach mitbringen? Wie lange dauern die einzelnen Sitzungen? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Kann man diese steuerlich geltend machen? Worauf muss man im Vertrag achten? Um was für einen Vertrag handelt es sich?
Nicht nur derjenige, der gecoacht werden möchte, sondern auch der Coach findet in den nächsten Kapiteln die Antwort auf diese und viele weitere Fragen.
2. Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage eines Coaching-Vertrags ist in der Regel ein Dienstvertrag. Gesetzliche Regelungen dazu befinden sich in den 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Durch einen solchen Vertrag wird derjenige, der Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Hier erkennen Sie direkt die Hauptpflichten der Parteien: Der Coach muss eine Dienstleistung erbringen, der Gecoachte muss die vereinbarte Vergütung bezahlen. Der typische Dienstvertrag liegt vor, wenn die Dienste in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit geleistet werden. Das trifft insbesondere dann zu, wenn der Dienstverpflichtete selbst Unternehmer ist oder einen freien Beruf ausübt. Beispiel für typische Dienstverträge sind Verträge mit einem Arzt, einem Detektiv, einem Personalberater, dem Manager eines Sportlers oder einem Sachverständigen. Der Arbeitsvertrag ist ein besonderer Fall des Dienstvertrags. Der Unterschied zu einem Werkvertrag besteht darin, dass nicht ein Erfolg (z. B. der Bau eines Hauses oder die Reparatur einer bestimmten Sache) geschuldet wird, sondern die Leistung als solche. Ob diese Leistung zum gewünschten Erfolg führt, ist Nebensache.
a) Form des Vertrags: Dienstverträge können grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, geschlossen werden. Sie sind in allen Fällen rechtswirksam. Mündlich geschlossene Verträge können aber schnell zu Problemen führen, z. B. dann, wenn eine Partei behauptet, es sei eine andere Vergütung vereinbart worden. Normalerweise lassen sich Vereinbarungen in mündlich geschlossenen Verträgen nur schwer beweisen. Deshalb sollten Sie einen Coaching-Vertrag immer schriftlich festhalten! Dieser muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
b) Nebenpflichten: Die beiden Hauptpflichten aus einem Dienstvertrag kennen Sie bereits. Aber es gibt noch die so genannten Nebenpflichten, die von beiden Parteien eingehalten werden müssen. Eine davon ist die Pflicht auf gegenseitige Rücksichtnahme, die auch die Verschwiegenheitspflicht umfasst. Beide Parteien werden angehalten, sich so zu verhalten, wie sie auch selbst gerne behandelt werden möchten. Weiterhin trifft den Coaching-Partner eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber dem Coach, d. h., er darf keine Handlungen vornehmen, die Leib, Leben oder Eigentum des Coachs schaden können. So sollte der Coaching-Partner während der Laufzeit des Vertrags exklusiv mit dem Vertragspartner zusammenarbeiten und nicht mehrere Coachs beauftragen. Umgekehrt darf der Coach natürlich mehrere Personen beraten oder trainieren.
Für den Coach beinhaltet die Pflicht zur Rücksichtnahme unter anderem die Wahrung der Interessen der anderen Vertragspartei, die Verschwiegenheit, insbesondere den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Wettbewerbsverbote. Sonstige Verhaltenspflichten sind z. B. das Verbot der Schmiergeldannahme sowie die Vermeidung der Arbeitsunfähigkeit.
Für den Coach beinhaltet die Pflicht zur Rücksichtnahme unter anderem die Wahrung der Interessen der anderen Vertragspartei, die Verschwiegenheit, insbesondere den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Wettbewerbsverbote. Sonstige Verhaltenspflichten sind z. B. das Verbot der Schmiergeldannahme sowie die Vermeidung der Arbeitsunfähigkeit.
c) Vergütung: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Grundsätzlich können Sie vereinbaren, was Sie möchten. Bei länger dauernden Verträgen wird in der Regel ein monatliches Honorar bezahlt werden. Aber auch die stundenweise Vergütung ist durchaus üblich. Wurde keine Vergütung festgelegt, bestimmt sich die Höhe danach, was in der Branche üblicherweise bezahlt wird.
3. Inhalt des Vertrags
In einem Coaching-Vertrag werden hauptsächlich Regelungen über folgende Punkte getroffen:
Vertragspartner:Wer ist Coach? Wer ist die Person, die gecoacht werden soll (Coaching-Partner)? Die Vertragspartner müssen mit Namen und Adressen in den Vertrag aufgenommen werden. Die Parteien können auch als Auftragsgeber (Coaching-Partner) und Auftragnehmer (Coach) benannt werden.
Ort, an dem das Coaching stattfinden soll: Das kann der Firmensitz des Coaching-Partners sein, insbesondere dann, wenn das Unternehmen den Coach beauftragt hat. Vielleicht hat der Coach aber auch eigene Räumlichkeiten, in denen die Sitzungen stattfinden. Die Klausel im Vertrag könnte folgendermaßen lauten: Das Coaching findet in den Räumlichkeiten des Coachs, Musterstraße 22, 12345 Musterstadt, statt.
Anzahl und Dauer der einzelnen Termine:Wie lange eine Sitzung dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Sitzung kann 30, 45, 60 oder 90 Minuten dauern. Es ist aber auch möglich, Tages- (acht Stunden) oder Halbtagessitzungen (vier Stunden) zu vereinbaren. Das richtet sich natürlich nach dem persönlichen Bedarf. Auch die Anzahl der einzelnen Termine sollte im Vertrag festgelegt werden, so z. B. 30 Sitzungen. Eine derartige Bestimmung im Vertrag könnte wie folgt aussehen:
Es werden 30 Sitzungen mit einer jeweiligen Dauer von 60 Minuten vereinbart. Das Coaching beginnt am ...... und sollte spätestens am ...... beendet sein. oder Es werden fünf Sitzungen mit einer jeweiligen Dauer von acht Stunden vereinbart. Der Abstand zwischen den Sitzungen sollte mindestens zwei Tage, aber nicht mehr als zwei Wochen betragen. Das Coaching beginnt am ...... und sollte spätestens am ...... beendet sein.
Die Gesamtdauer des Coachings sollte von vornherein festgelegt werden. So haben beide Parteien ein festes Ziel vor Augen. Die Formulierung im Vertrag könnte dann wie folgt aussehen: Der Umfang des Coachings beträgt 30 Stunden. Oder: Der Umfang des Coachings beträgt 5 Tage. Stellen die Parteien fest, dass der ursprünglich vorgesehene Zeitraum zu kurz oder zu lang bemessen ist, kann auch eine eventuelle Verlängerung oder Verkürzung der Vertragsdauer vereinbart werden: Dieser Umfang kann von den Vertragsparteien erweitert oder gekürzt werden. Erweiterungen und Kürzungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
Rechte und Pflichten der Parteien: Durch den Vertrag verpflichtet sich der Coach, seine Dienstleistung in Form einer mentalen Unterstützung, Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel zu erbringen, dass er selbst nicht mehr benötigt wird. Der Coaching-Partner verpflichtet sich im Gegenzug, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen; vgl. dazu auch Kapitel 2. Der Coaching-Partner kann die Kosten in der Regel steuerlich als Fortbildung geltend machen. Oftmals übernimmt auch das Unternehmen die Kosten.
Verschwiegenheitserklärung des Coachs: In den Sitzungen wird der Coaching-Partner viel von sich erzählen, sei es von seinen beruflichen Leistungen, sei es von seinen persönlichen Verhältnissen. Natürlich möchte er nicht, dass diese Dinge Außenstehenden zugetragen werden. In jedem Coaching-Vertrag sollten Sie deshalb eine Klauseln finden, nach der sich der Coach zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Klausel könnte in etwa so aussehen:
Der Coach verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an außen stehende Dritte weiterzugeben. Weiterhin verpflichtet er sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Coaching zu verwenden. Vertrauliche Informationen, die der Coach schriftlich ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.
Höhe des Honorars sowie Angaben darüber, wann und wie die Bezahlung erfolgen soll: Die Höhe des Honorars wird individuell vereinbart. In der Regel beträgt das Honorar für eine Zeitstunde zwischen 100 und 300 Euro. Es kann aber auch eine Pauschale für z. B. eine halbjährige Coach-Tätigkeit vereinbart werden. Formulierungen im Vertrag können dann wie folgt lauten: Das Honorar für das Gesamtcoaching beträgt pauschal 3.000 Euro.Wenn sie eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbaren, bietet sich folgende Formulierung an: Das Honorar für eine Coaching-Sitzung mit einer Dauer von 45 Minuten beträgt 200 Euro.
Wie und wann die Bezahlung erfolgen soll, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig. Die Vergütung kann gegen Rechnung, per Vorauskasse, bar oder als Überweisung entrichtet werden. Dazu ein Formulierungsbeispiel: Das vereinbarte Honorar muss nach jeder geleisteten Sitzung in bar entrichtet werden. Weitere Formulierungsvorschläge finden Sie im Muster-Vertrag in Kapitel 6.
Aufwendungsersatz für Spesen: In dem Vertrag können Sie vereinbaren, dass der Coach Spesen geltend machen kann. Zu den Spesen gehören u. a. Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand.
Vereinbarung über den Ausfall von Terminen:Wie ist die Lage, wenn der Coaching-Partner kurzfristig keine Zeit hat oder infolge einer Krankheit verhindert ist, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen? Er sollte immer versuchen, den Termin so schnell wie möglich abzusagen bzw. zu verschieben. Für den Fall, dass er dem Termin ohne vorherige Absage fernbleibt, sollte der Coach eine entsprechende Vereinbarung in den Vertrag aufnehmen, nach der auch der nicht in Anspruch genommene Termin vergütet werden muss. Denn der Coach kann den Termin in der Regel nicht mehr kurzfristig anderweitig belegen, sodass er einen Verdienstausfall hat. Eine derartige Klausel im Vertrag könnte folgendermaßen aussehen: Bleibt der Coaching-Partner unentschuldigt einer Coaching-Sitzung fern, muss er das Honorar für diese Stunde dennoch bezahlen.
Haftungsfragen:Wie ist die Rechtslage, wenn es während der Sitzungen zu einer geistigen oder körperlichen Erkrankung des Coaching- Partners kommt? Die Haftung dafür sollte der Coach durch eine Klausel im Vertrag ausschließen. Diese könnte z. B. folgendermaßen lauten: Der Coaching-Partner erkennt an, dass er während der Sitzungen sowie zwischen den Sitzungen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
Vereinbarung über die Beendigung des Vertrags: Normalerweise wird eine feste Anzahl von Stunden vereinbart sein. Nach Ablauf dieser Zeit ist das Vertragsverhältnis beendet. Wie aber gehen die Parteien vor, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat, oder das Vertrauensverhältnis zerstört ist? Sie können vertraglich vereinbaren, dass eine Kündigung jederzeit möglich ist. Eine Klausel im Vertrag könnte dann etwa so lauten: Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit fristlos schriftlich gekündigt werden. Sie können aber auch vereinbaren, dass eine Kündigung nur aus einem wichtigen Grund erfolgen soll. Dann ist nachfolgende Formulierung möglich: Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von sechs Monaten. Eine Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund gemäß 626 BGB bleibt unberührt. Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund nach 626 BGB darf nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Kapitel 5.
4. Aufgabenbereich eines Coachs
Über die Theorie sind Sie jetzt informiert. Aber was genau sind die Aufgaben eines Coachs? Oder anders herum gefragt: Wie kann ein Coach Ihnen behilflich sein?
Ein Coach muss psychosoziale und wirtschaftliche Kompetenzen besitzen. Denn er soll den Coaching-Partner einerseits psychologisch unterstützen, anderseits muss er aber auch ein gewisses Hintergrundwissen von der Materie haben, in der der Coaching-Partner beruflich tätig ist.
Zum psychosozialen Bereich gehören zunächst Kenntnisse der Psychologie (Wie verhalten sich Menschen in Gruppen und in Organisationen? Wie entwickelt sich der Einzelne?), Erfahrungen mit unterschiedlichen Therapiearten, mit Selbst- und Zeitmanagement, mentalem Training, Konfliktlösung, Kommunikationstechniken, Stressbewältigung, Hintergrundwissen über Assessment-Center, Testverfahren und Suchterkrankungen. Zu den wirtschaftlichen Kompetenzen zählen Kenntnisse darüber, wie ein Unternehmen strukturiert ist, über den Ablauf eines Betriebs, über Führungskonzepte etc.
Der Coach muss gewisse persönliche Eigenschaften aufweisen können, die für ein umfassendes Coaching unerlässlich sind. Dazu zählen Selbst- und Lebenserfahrung, die Fähigkeit, anderen zuhören zu können, Aufmerksamkeit, Interesse an anderen Menschen, insbesondere an dem Coaching-Partner, Geduld, die Fähigkeit, sich wertungsfrei und neutral zu verhalten, Objektivität, Flexibilität, Diskretion, Standfestigkeit und Glaubwürdigkeit. Der Coach sollte sich seinem Partner gegenüber stets loyal verhalten, allerdings darf diese Loyalität nicht dazu führen, dass er die Schwächen seines Gegenübers aus den Augen verliert.
Eigene Führungserfahrung in einem Unternehmen sowie Kenntnis des betrieblichen Umfelds sind ebenfalls eine gern gesehene Eigenschaft, da sich der Coach dann besser in die Lage einer anderen Führungsperson versetzen kann.
Wichtig ist natürlich, dass Sie einen Coach finden, der zu Ihnen passt und dem Sie vertrauen. Es hilft keinem weiter, wenn Sie gegen Ihren Coach eine Antipathie verspüren. Vor der ersten Sitzung sollten Sie deshalb zunächst unbedingt einen Termin zum Kennenlernen verein- baren und danach entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
5. Beendigung des Vertrags
In der Regel endet das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Das kann z. B. nach fünf Sitzungsstunden, nach drei Wochen oder nach sechs Monaten sein. Es liegt an Ihnen und an der Art des Coachings, welche Dauer im Vertrag vereinbart wird.
Artikel in deutscher Sprache
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